UMP NOVA

Finanzierungsbedingungen

Version 2026-10-08 / 1.3 · Kampagne UMP NOVA · Flexible Finanzierung

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter und Vertragspartner ist Project42 AG, Roman-Burri Strasse 12
6210 Sursee. Kontakt für diese Kampagne: mm@radionova.ch. UMP NOVA ist die Projektbezeichnung und keine zusätzliche Vertragspartei. Diese Bedingungen gelten für Beiträge über die eigene Crowdfunding-Landingpage und die dort verlinkte Zahlungsabwicklung.

2. Zweck und Finanzierungsziel

Die Kampagne unterstützt den Aufbau und erste Pilotinhalte von UMP NOVA in der Zentralschweiz. Dazu gehören Redaktion, Audioausstattung, digitale Infrastruktur, Community-Arbeit, die Erbringung der Paketleistungen sowie angemessene Kampagnenkosten, Zahlungsgebühren und Reserve. Das Finanzierungsziel beträgt CHF 100'000. Die Kampagne endet am 01.06.2027, 23:59 Uhr (Europe/Zurich). Das Crowdfunding allein sichert keinen langfristigen Gesamtbetrieb und keine DAB+-Verbreitung.

3. Flexible Finanzierung

Die Beiträge werden unabhängig davon eingesetzt, ob das Finanzierungsziel erreicht wird. Das Nichterreichen des Ziels führt allein zu keiner automatischen Rückzahlung. Der Veranstalter passt Umfang, Prioritäten und Zeitplan der Aufbauphase an die verfügbaren Mittel an und informiert die Unterstützenden innerhalb von 30 Tagen nach Kampagnenende über das Ergebnis und die nächsten Schritte. Das Finanzierungsmodell ist kein «Alles oder nichts». Bei Überschreiten des Ziels werden zusätzliche Mittel für den Projektaufbau, weitere Inhalte, technische Weiterentwicklung und die Community verwendet. Erfüllungsansprüche aus den gewählten Paketen bleiben von einer Anpassung des Projektumfangs unberührt.

4. Auswahl, Zahlung und Vertragsschluss

Alle Beiträge sind in Schweizer Franken angegeben. Die Auswahl eines Pakets, eines Wunschbetrags oder «Weiter zur Zahlung» auf der Landingpage löst noch keine Zahlung aus. Auf der Zahlungsseite lassen sich Betrag und Angaben vor dem abschliessenden Zahlungsschritt prüfen und korrigieren. Die abschliessende zahlungspflichtige Bestätigung und ihre Bedeutung müssen dort eindeutig bezeichnet sein. Mit der erfolgreich ausgeführten Zahlung wird der Beitrag unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich. Der Veranstalter veranlasst unverzüglich eine elektronische Bestätigung mit Betrag, Paket beziehungsweise Wunschbetrag, Veranstalter und der geltenden Fassung dieser Bedingungen. Eine fehlgeschlagene oder abgebrochene Zahlung zählt nicht als Beitrag. Rechnungen und individuell vereinbarte Überweisungen werden gesondert bestätigt. Eine blosse Zusage wird nicht als eingegangener Beitrag ausgewiesen. Die publizierten Paketbeträge sind die zu zahlenden Gesamtbeträge inklusive gegebenenfalls geschuldeter Steuern und obligatorischer Kosten. Bei Merch-Paketen ist ein Standardversand innerhalb der Schweiz enthalten. Lieferungen ins Ausland werden nur nach vorheriger Vereinbarung einschliesslich klarer Kostenangabe angeboten. Obligatorische Zuschläge werden nicht nachträglich erhoben.

5. Pakete und Gifts

Zum gewählten Paket gehören die bei Zahlung ausgewiesenen Gifts. Die Paketbeschreibung wird mit der Bestätigung festgehalten. Ein frei gewählter Betrag begründet nur dann einen Anspruch auf Paketleistungen, wenn das zugehörige Paket bei der Zahlung ausdrücklich ausgewählt und bestätigt wurde. Ein höherer Betrag allein führt nicht automatisch zu einem anderen Paket. «Alles aus Supporter», «Alles aus Friend», «Alles aus Insider» und «Alles aus Studio Experience» schliessen die dort aufgeführten Gifts ein. Digitale Dankeschöns, Merch, Einladungen, Studioführungen, die Teilnahme an einer Sendung, Veröffentlichungen und Werbeleistungen werden nach Kampagnenende organisiert. Die vorgesehenen Leistungen sind innerhalb von 12 Monaten nach Kampagnenende zu erbringen, sofern vor Zahlung für ein bestimmtes Paket ausdrücklich ein anderer Termin vereinbart wurde. Veranstalter und Unterstützende koordinieren persönliche Termine. Eine Einladung zu einem Event umfasst den Zutritt, jedoch keine Reise- oder Übernachtungskosten, sofern die Paketbeschreibung nichts anderes zusagt. Die Teilnahme an einer Sendung erfolgt nach redaktioneller Abstimmung; sie begründet keine Kontrolle über die Redaktion oder einen Anspruch auf bestimmte politische oder werbliche Aussagen. Unternehmensportraits und Interviews werden erkennbar von bezahlter Werbung getrennt. Der Veranstalter darf zulässige Inhalte und Termine koordinieren, die zugesagten Leistungen jedoch nicht ersatzlos streichen. Vor Annahme von Beiträgen für Pakete mit Radiospots beziehungsweise individuellen Medienleistungen müssen Leistungsdetails zugänglich festgelegt sein: Spotlänge, Ausstrahlungszeitraum, Umfang und Freigabe der enthaltenen Produktion, Publikationskanäle und gegebenenfalls Umfang der individuellen Kampagne. Das Business-Founder-Paket umfasst 20 Radiospots und eine Spot-Produktion, das Pioneer-Partner-Paket 50 Radiospots und zwei Spot-Produktionen. Zusätzliche Produktionen oder Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Bestimmte Reichweiten, Verkaufszahlen oder wirtschaftliche Erfolge werden nicht garantiert. Der «Founding Member Status» bezeichnet eine Anerkennung als frühe Unterstützung. Er gewährt keine Unternehmensanteile, Stimmrechte oder Organstellung. Die «dauerhafte Würdigung» im Founding Circle gilt für die Dauer des Betriebs des Projekts beziehungsweise der betreffenden Präsenz.

6. Namensnennung, Logos und Inhalte

Eine öffentliche Nennung natürlicher Personen auf der Wall of Fame oder in Social Media erfolgt nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine anonyme Unterstützung ist möglich. Unternehmen stimmen den zur Veröffentlichung bestimmten Namen, Logos und Materialien ab. Mit bereitgestellten Materialien räumen sie dem Veranstalter das für die vereinbarte Veröffentlichung erforderliche Nutzungsrecht ein und bestätigen, dass sie darüber verfügen dürfen. Eine Zustimmung zur öffentlichen Nennung ist keine Zustimmung zu Newsletter-Werbung.

7. Information, Verzögerungen und Änderungen

Der Veranstalter informiert über wesentliche Fortschritte und Verzögerungen während der Umsetzung mindestens alle drei Monate. Wird eine Paketleistung voraussichtlich nicht rechtzeitig erbracht, werden die Betroffenen mit Begründung und neuem Terminvorschlag informiert. Bereits zugesagte Gifts oder diese Bedingungen werden für bestehende Beiträge nicht einseitig verschlechtert. Ersatzleistungen bedürfen der Zustimmung der betroffenen Unterstützenden; gesetzliche Rechte bei verspäteter oder ausbleibender Erfüllung bleiben bestehen.

8. Abbruch, Rückzahlungen und Reklamationen

Bei endgültigem Projektabbruch informiert der Veranstalter über die Gründe und die Mittelverwendung. Noch nicht verbrauchte, frei verfügbare Projektmittel werden im Verhältnis der Beiträge zurückerstattet; tatsächlich angefallene projektbezogene Kosten werden transparent ausgewiesen. Diese Regel begrenzt keine weitergehenden gesetzlichen Ansprüche, insbesondere wegen nicht erbrachter Paketleistungen oder Pflichtverletzungen. Ein angekündigter Projektabbruch ist keine Erlaubnis, die zugesagten Gifts ersatzlos zu streichen. Falsch belastete, doppelte oder unberechtigte Zahlungen können über die oben genannte Kontaktadresse gemeldet werden. Vereinbarte oder rechtlich geschuldete Erstattungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel, soweit die Zahlungsabwicklung dies erlaubt. Ein allgemeines zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt; zwingende gesetzliche Rechte und Rechte aus den Bedingungen der Zahlungsabwicklung bleiben unberührt.

9. Keine Kapitalanlage und keine Steuerzusage

Beiträge sind keine Darlehen und keine Kapitalanlage. Es werden keine Verzinsung, Rückzahlung als Anlage, Gewinnbeteiligung oder Beteiligungsrechte zugesagt. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit oder Spendenbescheinigung wird nur zugesichert, wenn die entsprechende Berechtigung des Veranstalters vorliegt und ausdrücklich bestätigt wurde. Bei Unternehmen sind Werbe- und Sponsoringleistungen entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt zu dokumentieren.

10. Datenschutz und Zahlungsanbieter

Personendaten werden für Zahlungsabwicklung, Bestätigung, Erfüllung der Gifts und projektbezogene Kommunikation verarbeitet. Die Datenschutzerklärung nennt die verantwortliche Organisation, die eingesetzten Zahlungsanbieter und die weiteren Einzelheiten. Zahlungsanbieter können eigene Bedingungen haben. Für das Projekt und die zugesagten Leistungen bleibt der Veranstalter verantwortlich.

11. Recht und Kontakt

Es gilt schweizerisches Recht, soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen. Die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände bleiben unberührt. Bei Fragen oder Reklamationen ist der Veranstalter unter der oben genannten Adresse erreichbar. Unwirksame einzelne Bestimmungen lassen die übrigen Bedingungen bestehen; an ihre Stelle treten die anwendbaren gesetzlichen Regeln.
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